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GRUNDRECHT

österreichische Grundrechte

- fanden in der Dezemberverfassung vom 21.12.1867 erneut Verankerung
- österreichisches Staatsbürgerrecht für alle Angehörigen des im Reichsrat Vertretenen

  • GLEICHHEIT aller Staatsbürger vor dem GESETZ
  • gleiche Zugänglichkeit aller Staatsbürger zu den Ämtern
  • Freizügigkeit des Vermögens; aktives und passives Gemeindewahlrecht gemäß der Steuerleistung; Auswanderungsfreiheit nach Wehrpflicht
  • Unverletzlichkeit des EIGENTUMs
  • Niederlassungsfreiheit
  • Bauernbefreiung und Grundentlastung; Aufhebung der Untertänigkeit und Hörigkeit
  • FREIHEIT der Person
  • Unverletzlichkeit des Hausrechts
  • Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses - Einschränkungen durch StGG
  • Petitionsrecht für jedermann
  • Versammlungs- und Vereinsfreiheit
  • MEINUNGsfreiheit
  • GLAUBENs- und GEWISSENsfreiheit mit Vorbehalt auf Erfüllung staatsbürgerlicher PFLICHTen
  • Gleichbehandlung der verschiedenen KIRCHEn
  • nicht staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften dürfen ihre RELIGION häuslich ausüben
  • Freiheit der WISSENSCHAFT und Lehre
  • Berufs- und Ausbildungsfreiheit
  • Sprachfreiheit in Ansehung des Landesüblichen
grundrecht.1225140367.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:38 (Externe Bearbeitung)