grundrecht
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GRUNDRECHT
österreichische Grundrechte
- fanden in der Dezemberverfassung vom 21.12.1867 erneut Verankerung
- österreichisches Staatsbürgerrecht für alle Angehörigen des im REICHSRAT Vertretenen
- GLEICHHEIT aller Staatsbürger vor dem GESETZ
- gleiche Zugänglichkeit aller Staatsbürger zu den Ämtern
- Freizügigkeit des Vermögens; aktives und passives Gemeindewahlrecht gemäß der Steuerleistung; Auswanderungsfreiheit nach Wehrpflicht
- Unverletzlichkeit des EIGENTUMs
- Niederlassungsfreiheit
- Bauernbefreiung und Grundentlastung; Aufhebung der Untertänigkeit und Hörigkeit
- Unverletzlichkeit des Hausrechts
- Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses - Einschränkungen durch StGG
- Petitionsrecht für jedermann
- Versammlungs- und Vereinsfreiheit
- MEINUNGsfreiheit
- Gleichbehandlung der verschiedenen KIRCHEn
- nicht staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften dürfen ihre RELIGION häuslich ausüben
- Freiheit der WISSENSCHAFT und LEHRE
- Berufs- und Ausbildungsfreiheit
- Sprachfreiheit in Ansehung des Landesüblichen
grundrecht.1250358969.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:38 (Externe Bearbeitung)