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eulenburg

EULENBURG

Botho Heinrich zu Eulenburg

1804-79
Beamter
- sprach als Bundes-Kommissar im Norddeutschen Reichstag zur Frage der Diäten, § 32, und begründete die ablehnende Haltung der verbündeten Regierungen:

  1. das durch die verbündeten Regierungen 1866 eingeführte allgemeine, gleiche und geheime WAHLRECHT nötige zu einem Korrektiv bei der Auswahl der zu wählenden Kandidaten → gegen Streber (Opportunisten), Parteiniks und Geldschneider, die ihr Redetalent auf diese Weise zu GELD machen wollen;
  2. statt dessen sollen in den Wahlkreisen dem VOLK diejenigen zur Auswahl stehen, die seine ACHTUNG haben, sei es, weil sie REICH sind, Fabrikanlagen besitzen, sich durch hervorragende Geistesgaben auszeichnen, in jedem Falle aber sich zur Verfügung stellen, weil sie es sich leisten können, ein paar Wochen im JAHR dem öffentlichen INTERESSE in der Residenz zu dienen;
  3. weitergreifend: die Bevölkerung gewöhne sich daran, Kandidaten zu wählen, die sich einen mehrmonatigen Aufenthalt in der Residenz nicht leisten können, letztlich also eine Tendenz zum indirekten Abgeordneten zu entwickeln, der Positionen besitze, nicht aber mehr für die konkret vor Ort existenten Probleme geradestehen könne → man müsse dieser Entfremdungstendenz entgegenwirken;
  4. Diäten schlössen Wähler von der WAHL aus, die sich nicht vertreten fühlen und darum an der Wahl nicht mehr teilnehmen wollen und andererseits Interesse an den allgemeinen Dingen gewännen, wenn sie um ihre Wichtigkeit wüßten, dann auch die PFLICHT annähmen, sich einzubringen;
  5. Berufspolitiker besäßen kein wirkliches Interesse an öffentlichen Angelegenheiten, Dilettanten dagegen schon und sind zudem wirkliche Volksvertreter, deren Drang, die Angelegenheit schnell zu beenden und nach Hause zu kommen, eher von Vor- als Nachteil ist, denn so werden lange und ermüdende Parlamente verhindert

Fazit: ein nicht remuneriertes Parlament ist naturgemäß und führt eine vernünftige Regelung der Verhältnisse herbei, zudem sei § 32 politisch-fundamental für die Verfassungsvorstellungen der Bundes-Kommissäre, während er für die Parlamentarier offenbar bloß eine Geldfrage sei, zumindest würde bei Nichtzustandekommen der Verfassung das Ausland das von den Parlamentariern behaupten

Botho Wendt zu Eulenburg

1831-1912
POLITIKER
- trat 1867 als Abgeordneter im Norddeutschen Reichstag zum § 4 auf und verlangte, daß der Ausbau und die Kontrolle des Eisenbahnnetzes dem Bund zugewiesen werde, im Interesse der Landesverteidigung und des allgemeinen Verkehrs
- setzte durch einen Antrag ein Amendement des Artikels durch, was die VERANTWORTUNG des Bundes auch auf Land- und Wasserstraßen ausweitete
- sprach sich für eine Verlängerung der Legislatur über drei Jahre aus (§ 24) und begründete das damit, daß bei einer längeren Legislatur die Gründlichkeit des parlamentarischen Arbeitens eher gewährleistet sei und verwehrte sich gegen die Behauptung, daß es Reibungspunkte geben könnte, wenn Länderkammern und REICHSTAG nicht die gleiche Legislatur hätten
- verfocht Staatsstreichpläne zur ZEIT der Ausarbeitung des Sozialistengesetzes

Philipp zu Eulenburg und Hertefeld

1847-1921
POLITIKER
- Vertrauter Wilhelms II., der ihn 1908 fallenließ
- Vater von acht Kindern
- unterhielt auf Schloß Liebenberg in der Uckermark eine Tafelrunde, die als homosexuelle Runde berühmt wurde
- nach § 175 des RGB standen homosexuelle Beziehungen unter STRAFEHarden griff Eulenburg an, der 1906 von seinen Ämtern, u.a. Botschafter, zurücktreten mußte
- der PROZEß fand nicht statt, aber Eulenburg war für den Rest seines Lebens gefemt und starb vereinsamt

eulenburg.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:10 von 127.0.0.1