MORALITÄT

- ein BEGRIFF, den GOTTFRIED im Tristan entwickelte:

- der Zweck der Handlung ist der eigene Zweck des Menschen, wobei sich Sittlichkeit und Moralität gegenseitig bedingen → das moralische Handeln muß auf den sittlichen Endzweck abzielen, auf die Darstellung der Menschennatur durch die Verwirklichung der normalen menschlichen INDIVIDUALITÄT (Julius Fröbel)
- Beziehung aller HANDLUNG auf die Gesetzgebung
- das Verhältnis der Handlungen zur AUTONOMIE des Willens → eine souveräne Leistung des Menschen, deren EXISTENZ an sich, außerhalb unseres Willens, nicht bewiesen werden kann (KANT)
- liegt im Mehr oder Weniger der TÄTIGKEIT → Geisterseher-Frage (SCHILLER)
- ihre Grundbegriffe sind Bildung (Entwicklung von Selbständigkeit) und Ehre → Gegensatz zu Kants universalistischem Ansatz (SCHLEGEL)
- bedarf theoretischen Bewußtseins → verbindet Reflexion zu wissen, daß dir das GUTE sei, d.i. ein sittliches WISSEN
- ans DENKEN gebunden, d.h. das ICH setzt sich das Gute und will es dann auch tun (SOKRATES)
- Erfüllung von Pflichten (WOLFF)