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RASSEKUNDE

Rassekunde-Unterricht

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) wurde DEUTSCHLAND zum Ausgangspunkt einer geschichtlichen Entwicklung, deren Nachhall noch heute allgegenwärtig ist.
Die Geschwindigkeit und bürokratische Präzision, mit der die nationalsozialistische FÜHRUNG sich von der Spitze des Staates bis hin in den letzten Winkel zivilen Lebens institutionell durchzusetzen verstand, ist HISTORISCH einmalig und die Erforschung der ihr zugrundeliegenden soziologischen und sozialpsychologischen Mechanismen Ausgangspunkt zahlreicher Untersuchungen und Forschungsprojekte.

Schon 1923 formulierte Adolf HITLER in „Mein Kampf“ seine grundsätzlichen nationalsozialistischen Thesen, die vor allen DINGen auch immer wieder Aspekte der ERZIEHUNG und VOLKSBILDUNG in den Fokus seiner Betrachtungen rückten. Daß er zehn Jahre später Gelegenheit haben würde, seine Vorstellungen in der PRAXIS umzusetzen, hätte der zu diesem Zeitpunkt in bayrischer Festungshaft befindliche kriegsinvalide Hitler nicht AHNEN können.
Wie wesentlich den Nationalsozialisten zur Erhalt der MACHT die Kontrolle über das Bildungswesen (im Sinne einer lebenslangen Erziehung) war, zeigt sich in der gewaltigen Einflussnahme nationalsozialistischer Ideologen in der Konzipierung des in Schulen vermittelten Unterrichts, vor allen Dingen unter den Aspekten der Rassentheorie, die zum den gesamten UNTERRICHT übergreifenden Inhaltsschwerpunkt erhoben wurden und jedes Schulfach mehr oder weniger diesem angepaßt wurde.

In diesem Sinne soll in dieser ARBEIT dargelegt werden, wie sich die nationalsozialistische IDEOLOGIE im von ihr vertretenen UNTERRICHTSKONZEPT fortgepflanzt und wie sich deren Verankerung in der Praxis gestaltete. Hierzu sollen zunächst die wesentlichen Mechanismen herausgestellt werden, die der nationalsozialistischen Führung erlauben konnten, die gesellschaftlichen Zivilbereiche zu durchdringen, um im weiteren das Reich auf der Grundlage des „Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (ERMÄCHTIGUNGSGESETZE) zu beherrschen. Alsdann soll eine Abhandlung der nationalsozialistischen Auffassungen über die Menschenrassen und ihre Merkmale folgen. Dort soll erklärt werden, vor welchem gesellschaftlichen Hintergrund sich diese Theorien gebildet haben und wie sie im Sinne der nationalsozialistischen WELTANSCHAUUNG ideologisiert worden sind. In diesem ZUSAMMENHANG soll auch die nationalsozialistische Unterscheidungsbegründung zwischen höher- und minderwertigen Rassen erklärt werden und wie sie zur politischen Maßnahmenbildung herangezogen worden ist. Dies soll überleiten zu den rassehygienischen Implikationen, aus denen sich die DISZIPLIN der EUGENIK entwickelte. Zentrale Annahmen der Eugenik sollen hier erläutert sowie deren Verankerung in breiten Bevölkerungsschichten dargelegt werden. In dem sich anschließenden Abschnitt soll die Verordnung des Reichserziehungsministers Bernhard Rust von 1935, „Richtlinien zur Rassenkunde“, herangezogen werden, um anhand ihrer grundsätzliche aus der nationalsozialistischen GESINNUNG erwachsende Konzeptionen und interdisziplinäre Politisierungen des nationalsozialistischen Schulunterrichts aufzuzeigen sowie deren Zielgerichtetheit zur Indoktrination und Festigung der nationalsozialistischen Weltanschauung hervorzuheben. Zum Abschluß sollen in einem Fazit die wesentlichen in dieser Arbeit herausgearbeiteten Punkte zusammengefasst und mögliche zukünftige Forschungsfragen entwickelt werden.

Am 23. März 1933 stimmte der REICHSTAG über das „GESETZ zur Behebung der Not von Volk und Reich“ ab. Dieses von Reichskanzler Adolf Hitler vorgelegte Gesetz beinhaltete wesentliche Punkte, welche die konstitutiven Grundsätze der VERFASSUNG der WEIMARER REPUBLIK angriff. Es sollte der Reichsregierung ermöglichen, Gesetze erlassen zu können, ohne hierfür die vorherige Zustimmung von Reichstag und REICHSRAT einholen zu müssen, selbst wenn sich diese Gesetze als verfassungswidrig herausstellen sollten. Ebenso sollte der Reichsregierung die Lenkung der Prinzipien der außenpolitischen GESETZGEBUNG überantwortet werden.
Nachdem der zu diesem Zeitpunkt erst zwei Monate amtierende Reichskanzler den Abgeordneten im Reichstag versicherte, das Ermächtigungsgesetz in umsichtiger und kontrollierter Weise zur Anwendung kommen zu lassen, sowie die Rechte der verfassungsmäßigen Institutionen, Länder und Kirchenn bewahren zu wollen, waren neben der NSDAP nunmehr auch die mit ihr koalierten Parteien der bürgerlichen MITTE bereit, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Während sich an den Sitzreihen im Parlamentssaal ein SA-Kommando staffierte, erfolgte die Abstimmung über das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das schließlich mit 444 zu 94, Gegenstimmen aus den Reihen der SPD, die erforderlich gewesene Zweidrittel-MEHRHEIT bei weitem übertraf.
Daß die Mitglieder der KPD seit dem 5. März 1933 auf Grund der sogenannten „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 zu Zehntausenden in hierfür improvisierte KONZENTRATIONSLAGER deportiert worden sind und ihre politischen Mandate im Reichstag am 8. März 1933 annulliert worden waren, trug sicherlich zu diesem recht einseitigen Ergebnis bei.

Das Ermächtigungsgesetz sollte zunächst für die folgenden vier JAHRe gelten, wurde jedoch 1937, 1939 sowie 1943 jeweils verlängert und blieb bis zur Kapitulation der deutschen Staatsführung am 8. Mai 1945 rechtliche Grundlage der deutschen Gesetzgebung. Zusammen mit der erwähnten Reichstagsbrandverordnung, die im wesentlichen die maßlose Einschränkung der Zivilrechte für als „politisch oppositionell“ betrachtete Personengruppen beinhaltete, war das Ermächtigungsgesetz wesentliche Grundlage zur Etablierung der nationalsozialistischen DIKTATUR. Es war dieser nunmehr MÖGLICH, in kürzester Zeit eine rapide GLEICHSCHALTUNG sämtlicher staatlicher, aber auch ziviler Institutionen, die sich nunmehr völlig von der NSDAP kontrolliert sahen, vorzunehmen, während sie die formal bis Mai 1945 existente Weimarer Verfassung ad ABSURDum führte.

Auf Grundlage dieser Gesetzgebung vollzogen sich zu Beginn der nur zwölf Jahre währenden nationalsozialistischen HERRSCHAFT entscheidende Prozesse, die die gesellschaftlichen Sektoren von Politik, WIRTSCHAFT, KULTUR und nicht zuletzt auch den des Bildungs- und Erziehungswesens maßgeblich zu durchdringen im Stande waren und von diesem Punkte aus die ideelle Gleichschaltung von Staat und Volk in historisch unvergleichlichem Maße vorangetrieben haben.

Das WELTBILD, das Adolf Hitler in seinem Buch „Mein Kampf“ von 1923 formuliert, charakterisiert sich vor allem durch sein grundlegendes KONZEPT des RASSISMUS im allgemeinen und hier im speziellen durch die Höher- bzw. Minderwertigkeit der nordischen „arischen“ Menschenrasse gegenüber anderen Rassen bzw. als solche postulierten MENSCHENGRUPPEN wie beispielsweise JUDEN oder auch Sinti. Es ist jedoch zu bemerken, dass der von Hitler dargebrachte Rassismus durchaus keinen drastischen Einzelfall darstellte, sondern im wesentlichen dem damaligen ZEITGEIST entsprach und geprägt war von rassetheoretischen und sozialdarwinistischen Überlegungen, die sich schon Mitte des 19. Jh. in Europa ausgesprochener POPULARITÄT erfreuen konnten und in ähnlicher Manier schon von wissenschaftlichen Laien wie J.A. GOBINEAU oder H.S. CHAMBERLAIN verschriftlicht worden sind.
Vor dem Hintergrund der imperialen Ausdehnung des europäischen Kolonialstaatengefüges und der damaligen Unkenntnis über die genetischen Verwandtschaftsbeziehungen der Menschenrassen mögen solche Ansichten, die ja nicht zuletzt auch die IDEE des nordischen „Herrenmenschen“ in sich trugen, mitunter nachvollziehbar erscheinen, plausibel sind sie dennoch nie gewesen, galt doch beispielsweise als wesentliches und empirisches Charakteristikum der negriden RASSE neben der offensichtlichen schwarzen Hautfarbe deren angebliche geistige und körperliche TRÄGHEIT.
Adolf Hitler „bediente“ sich in seinen Ausführungen über die nationalsozialistische Ideologie in „Mein Kampf“ diverser rassetheoretischer Postulate der ZEIT und vermischte sie mit extremen Formen antisemitischer Geisteshaltungen zu einer obskuren, mythisch durchsetzten LEHRE von der arischen Rasse, die sich auf Grund der harten Lebensbedingungen in den nördlichen Weltregionen eine besonders überlegene Art der biologischen Ausstattung angeeignet hätte, welche sich in körperlicher KRAFT, ästhetischer SCHÖNHEIT und geistiger Klarheit ausprägt und die mit diesen rassischen Merkmalen ausgestatteten Völker, namentlich die europäischen, dazu prädestinieren würde, ihnen unterlegene und daher rassisch minderwertige Völker gemäß darwinistischer Evolutionsprinzipien zu verdrängen.

Allein die nordischen Rassen, zu denen Hitler auf Grund der nicht zu verleugnenden historischen Artefakte bis zu einem gewissen Grade auch die Ägypter oder auch Mesopotamier subsumierte, seien hiernach zu großen kulturellen Leistungen im Stande gewesen und hätten sich demnach den schädlichen Einflüssen etwaiger Vermischungen mit minderwertigem Rassematerial zu widersetzen, um sich nicht der möglichen GEFAHR auszusetzen, die Merkmale, die die Überlegenheit der nordischen Rassen gegenüber anderen ausmachen würden, mit der Zeit zu zersetzen.
Nach nationalsozialistischer Auffassung seien die ARIER als Bestandteil der nordischen Rassen die hochwertigsten Menschen und daher aus biologischen Gründen legitimiert, die Gewinnung von Territorien minderwertiger Rassen als Lebensraum auch gewaltsam durchzusetzen. Da gerade das deutsche Volk zu besonders hohem Anteil aus jenen arischen Rasseelementen bestünde, sei es allein dazu berufen, in seiner GESTALT als „Herrenvolk“ sich die WELT zu unterwerfen.

Demnach war diese Auffassung eine grundlegende konstitutive Struktur innerhalb der nationalsozialistischen Ideologie. Sie wurde mit Verweis auf Erkenntnisse der Biologie, Ökologie und Geschichtswissenschaften verwissenschaftlicht, indem der Theorie der Rassen widersprechende Fakten ausgeblendet wurden, während die wenigen Anhaltspunkte, die für eine solche Theorie hätten SPRECHEN können, ins Übermäßige verzerrt bzw. ganz und gar erfunden worden sind.

Von der explosionsartigen Fortentwicklung der naturwissenschaftlichen Disziplinen und ihrer Methoden des Erkenntnisgewinns gegen Ende des 19. Jh., aber auch in den ersten zwanzig Jahren des 20. Jh. ging eine enorme Kraft aus, die sich vor allem in einer positivistischen Sichtweise auf die Welt manifestierte. Die Fortschritte auf dem Gebiet der Genetik, der Ökologie und der biologischen Zusammenhänge im Organismus schlugen sich in einer Art biologistischer KATEGORISIERUNG sozialer Sachverhalte nieder, wobei die konsequente Inbeziehungsetzung bioökologischer Gesetzmäßigkeiten mit rein kulturellen Phänomenen wohl auffälligstes MERKMAL eines Gesamtkomplexes ist, der paradigmenartig die naturwissenschaftliche Fundierung der nationalsozialistischen Ideologie in gewissermaßen rein „natürlichen“ Gegebenheiten anstrebte. Teil dieser „natürlichen“ Gegebenheiten nach nationalsozialistischer Denktradition sei demnach die EXISTENZ dreier Großgruppen von Menschenrassen, die sich ihrerseits wiederum in verschiedene Unterrassen ausdifferenzierten. Die besagten rassischen Großgruppen sind namentlich als die

  • negriden,
  • die mongolischen und
  • die europiden Rassen

bezeichnet worden, wobei die negriden als die minderwertigsten und die europiden als die hochwertigsten angesehen wurden und die rassischen Ausprägungsmerkmale im BLUT befindlich angenommen waren.
Neben den phänotypischen Merkmalen der Rassen wurden vor allem auch gewisse psychische Kategorien zur Unterscheidung der Rassen voneinander vorgenommen. So wurde angenommen, dass Vertreter der negriden Rassen ein im Vergleich zu mongolischen oder europiden Menschen geringer entwickeltes GEHIRN besäßen, weswegen sie nur zu mäßiger geistiger LEISTUNG fähig wären. Dies sei die URSACHE für die sehr geringen kulturellen Werte gewesen, die die negriden Rassen hinterlassen hätten und im weiteren zu deren als solche statuierte politische BEDEUTUNGslosigkeit geführt habe.
Ausgangspunkt für die eingangs erwähnte geringere Entwicklung des Gehirns sei dessen Nichtbeanspruchung durch die leichteren Lebensbedingungen in tropischen bzw. subtropischen Regionen gewesen, was Nahrungsbeschaffung und lebensfeindliche Umwelteinflüsse betrifft.

Im GEGENSATZ hierzu würde die zerebrale Entwicklung der von den Nationalsozialisten propagierten nordischen Rassen ausdifferenzierter und damit zu höherer kognitiver Leistung fähig sein, da sich die Wurzeln der arischen Rassemerkmale erst in einer feindseligen UMWELT haben durchsetzen müssen, wie sich laut nationalsozialistischer Auffassung in der Völkergeschichte anhand überragender germanischer Kulturproduktion nachweisen ließei.

Eine weitere grundsätzliche Ansicht bezüglich der Ausprägung überlegener und unterlegener Merkmale einer Menschenrasse zementierte sich in der Ansicht, dass ein Optimum an rassischer KONSTITUTION nur im Falle höchster Reinhaltung des Blutes durch kontrollierte Vermehrung mit erbgesunden Vertretern derselben Rasse erreicht werden könne. Auch diese Auffassung bezüglich der biologischen Wurzeln verschiedener humaner Phänotype galt nicht erst zur Zeit des NATIONALSOZIALISMUS als wissenschaftlich belegt, sondern wurde ebenso wie die allgemeineren Rassetheorien bereits im ausgehenden 19. Jh. populärwissenschaftlich konstruiert und mit Versatzstücken mittelalterlichen ANTISEMITISMUS zu einem pseudowissenschaftlichen Komplex ausgebildet. Im Anschluß an die Entdeckung der Mendelschen Vererbungsgesetze sowie der Darwinschen Evolutionstheorie und deren alsbaldig erfolgte Analogisierung hinsichtlich gesellschaftlichen Zusammenlebens teilten viele FORSCHER der Zeit die Auffassung, dass eine Lehre der rassischen Reinhaltung innerhalb der wissenschaftlichen Disziplin der Eugenik, die sich der Erforschung der „Gesunderhaltung der Rassen durch Vermeidung erbschädlicher Einflüsse“ zum ZIEL gesetzt hatte, zu verfolgen sei. Spätestens seit 1925 mit Erlaß der „Richtlinien für Lehrpläne an höheren Schulen Preußens“ war Biologie verbindliches Schulfach an deutschen Oberschulen. Die Verordnung sah vor, neben der üblichen Abhandlung der Thematiken Fortpflanzung und Vererbungslehre auch Eugenik im Sinne einer völkischen Rassenkunde zum Unterrichtsthema zu erheben.

Wie allgemeingebräuchlich dieses Gedankengut war, lässt sich anhand des 1944 als Widerstandskämpfer vom nationalsozialistischen Regime hingerichteten Reformpädagogen Adolf Reichwein illustrieren, der ebenfalls als ein Verfechter der soziobiologistischen Analogiebildung gilt.
Sicherlich ermöglichte die Verankerung solcher Auffassungen in breiten, vor allen Dingen bürgerlichen Gesellschaftsschichten die Instrumentalisierung dieser scheinbaren Naturgesetze zu Gunsten der KONSTRUKTION eines kohärent scheinenden Ideologiekomplexes, wie ihn bereits das Parteiprogramm der NSDAP von 1920 pointiert suggeriert: „Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, …“

Das POSTULAT der Existenz kulturell verschiedenwertiger Menschenrassen und ihrem vererbungsgesetzlichen Beziehungsgefüge war grundlegende Struktur innerhalb der nationalsozialistischen Weltanschauung. Aufgrund dieser proklamierten SCHEIN-Fakten wurde es den NS-Ideologen möglich, jegliche anfallenden politischen Entscheidungen im Rahmen kultureller PHÄNOMENe innerhalb einer biologistischen Kulturtheorie zu verorten und damit positivistisch zu legitimieren.
Die Biologie und ihre Gegenstandsbereiche waren nicht länger nur wissenschaftliche Disziplinen, die gelehrt werden konnten, sondern sie konnten nunmehr gleichermaßen als naturwissenschaftliche Untermauerung der nationalsozialistischen Schlüsselannahmen mit ihren spezifischen Ausprägungen wie dem Antisemitismus, dem heroisierenden Historizismus und dem so typischen Führerkult herangezogen werden.

Für die biologisch orientierten WISSENSCHAFTLER, vor allen Dingen aber auch die „schlichten“ Schulbiologen gab es recht rationale Gründe, eine derartig ihre Disziplin hervorhebende politische Denkstruktur wie die des Nationalsozialismus zu unterstützen. Die konsequente Fundierung ideologischer Sachverhalte in biologischen Gegenstandsbereichen ließ die nicht von der Hand zu weisende Aussicht zu, dass sich gerade für biologisch geschultes Personal in weiterer ZUKUNFT weite Anwendungsfelder eröffnen könnten.
Der Nationalsozialismus, wie er sich zu dieser Zeit darstellte, galt als biologisch fundierte Wissenschaft, die biologische Gesetzmäßigkeiten auf VÖLKISCH-kultureller Ebene PRAKTISCH umsetzt. Aus diesem Grunde wurde die Biologie häufig auch als Lebenskunde, vor allem im Rahmen des Schulunterrichts, bezeichnet, wobei anzumerken ist, dass die lebenskundliche Erziehung im Sinne der NS-PROPAGANDA nicht auf das Schulfach Biologie beschränkt war, sondern in nahezu allen Unterrichtsfächern mehr oder weniger gravierenden Einfluss nahm. Neben der Biologie waren auch Erdkunde, Deutsch aber auch Kunsterziehung Medium nationalsozialistisch präparierter lebenskundlicher Unterrichtsinhalte.

1932 wurde aus den Reihen der Schulbiologen der Deutsche Biologenverband e.V. gegründet, der sich 1934 dem Nationalsozialistischen Lehrerbund anschloss, dem der Reichsamtsleiter des Reichshauptamtes Erziehung Hans Schemm vorstand. 1939 wurde der Biologenverband in den „Reichsbund für Biologie“ umgewandelt und dem Einfluss des Nationalsozialistischen Lehrerbundes entzogen, indem man ihn der SS-ABTEILUNG „Ahnenerbe“ angliederte und unter die direkte Aufsicht des bekanntermaßen halluzinierenden Reichsführer-SS Heinrich Himmler stellte.

Spätestens ab diesen MOMENT tritt die Instrumentalisierungsabsicht biologizistischer Erkenntnisinhalte zum Zwecke der nationalsozialistischen Ideologisierung überdeutlich zu Tage. Was diese Erkenntnisinhalte genau besagten und welche praktischen Schlußfolgerungen aus diesen zu ziehen seien, oblag seit 1939 konkreterweise dem sogenannten „Schwarzen Orden“ SS, der nicht wie üblich in die nationalsozialistische Amtshierarchie der verschiedenen Institutionen eingegliedert war, sondern dem direkten Führerbefehl Adolf Hitlers unterstand.
Parallel hierzu war schon seit APRIL 1933 auf Grundlage des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ sichergestellt, dass oppositionelle bzw. als rassisch MINDERWERTIG betrachtete Personengruppen deutschlandweit den Berufsständen entzogen worden waren, u.a. auch was die Entlassung für die Nationalsozialsten ideologisch untragbarer Schul- und Hochschulpädagogen betraf und deren Ersetzung durch systemnäheres Lehrpersonal.
So konnten in kürzester Zeit maßgebliche institutionelle Reorganisationen stattfinden, deren Ergebnis die Besetzung lehrender (d.h. gleichzeitig ideologisch repräsentativer) Posten durch NSDAP-Mitglieder war.

Ein wesentlicher Schritt zur Etablierung biologizistischer Inhalte zum Zwecke der Sensibilisierung für rassische Werte und damit zusammenhängende staatspolitische Schlußfolgerungen im nationalsozialistischen Lebenskundeunterricht war die am 15. Januar 1935 von Bernhard Rust, dem damaligen Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung erlassene Verordnung „Richtlinien zur Rassenkunde“, die speziell die Einbettung erbgesundheitlicher und rassepolitischer Lehrinhalte betraf und in diesem Sinne die Durchführung des Unterrichts wesentlich beeinflusst haben dürfte.
Nachdem bereits seit 1933 soziobiologische Sachverhaltsdarstellungen Ausgangspunkt für die Vermittlung von Rassenkunde und Erbgesundheitslehre waren, erweiterten die Rustschen Richtlinien von 1935 den Einflußbereich nationalsozialistischen Biologizismus auf sämtliche zu lehrende Unterrichtsfächer und gab konkrete Anweisungen darüber, wie und zu welchem Zwecke eine völkische Gesinnung im zu belehrenden SUBJEKT im Rahmen schulpädagogischen Handelns zu vermitteln sei.

So wird innerhalb der ministerialen Verordnung in einer einleitenden Darstellung die Wesentlichkeit des nationalsozialistischen Paradigmas im Rahmen der Unterrichtsgestaltung mit dem Hitler-ZITAT, „… [daß] kein Knabe und kein MÄDCHEN die Schule verläßt, ohne zur letzten Erkenntnis über die NOTWENDIGKEIT und das WESEN der Blutreinheit geführt zu sein“ betont.
So ergeben sich daraus nach Reichsminister Rust im KONTEXT des Biologieunterrichts (neben seinen üblichen Inhalten wie bspw. Botanik, Zoologie usw.) folgende zu behandelnde Fachgebiete:

  • Vererbungslehre
  • Familienkunde
  • Erbgesundheits- und Rassenpflege

In der Reihenfolge ihrer Erwähnung in der QUELLE, gibt es weitere Unterrichtsfächer, die von Rust näher betrachtet werden:

  • Rassenkunde
  • Erdkunde
  • Geschichte
  • Deutsch, Kunstunterricht, Singen
  • übrige Unterrichtsfächer (MATHEMATIK, Naturwissenschaften, Sprachen)
  • Leibesübungen

In diesem SINNe war der Lehrkörper aufgerufen, die Schüler für alle im Zusammenhang mit rassischen und erbgesundheitlichen Phänomenen stehende Problematiken zu interessieren und zu sensibilisieren sowie anhand einleuchtender Beispiele aus der NATUR-, Politik- und Kunstgeschichte zu illustrieren.
Es ist ferner zu bemerken, daß die Thematiken und Zielsetzungen der Vererbungslehre, Familienkunde sowie der Erbgesundheits- und Rassenpflege nicht ausschließlich im Biologie bzw. Lebenskundeunterricht zur SPRACHE kamen, sondern sich viel mehr über den gesamten übrigen Fächerkanon erstrecken bzw. sich diesen unterzuordnen hatten. So wird beispielsweise im Rahmen der Familienkunde angeregt, von den Schülern der Unterstufe in verschiedenen Unterrichtsfächern sogenannte Ahnen- bzw. Sippentafeln erstellen zu lassen, anhand derer die Beschreibung physischer und geistiger Merkmale eingeübt werden sollen. Besonders bedeutsam erscheinen in der Verordnung dabei „ … Beschreibungen von Gestalt, Gang, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Krankheiten, Mißbildungen, seelische Eigenschaften, besondere Begabungen, Zeichnungen, Handschriften usw..“ zu sein, da man sich in solchen Darlegungen seitens der Schüler eine diffuse Entwicklung von einem VERSTÄNDNIS „ … sich als Glied in einer Kette von Geschlechtern zu SEHEN“ erhoffte, um im weiteren hiermit eine didaktische Zielorientierung von „rassebewußter Familienpflege“ hin zu einer „Erweiterung des Familiensinns zum Volkgemeinschaftswillen“ anlegen zu können.

Auch weist der Erziehungsminister Rust darauf hin, dass die bevölkerungspolitisch-regulativen Implikationen, die sich aus den Erkenntnissen der Eugenik ergeben, im Biologieunterricht in geeigneter Weise darzulegen seien. Nationalsozialistische Kategorien wie „Volksaufartung“ und „Volksentartung“ sowie deren ZUSTANDEKOMMEN hätten exemplifiziert vermittelt zu werden. In diesem Zusammenhang seien auch volksgesundheitliche Phänomene, Auswirkungen und politische Regulative bezüglich erbkranker Menschen aufzuzeigen und vor allen Dingen die Maßnahmen zur Regulation erbkranker Einflüsse auch im Vergleich zu anderen Nationen zu besprechen.

Die Rassenkunde, die als Ergebnislehre der Vererbungswissenschaften dargestellt wird, hätte nach Rust die Begrifflichkeiten von „ … NATION, Sprach-, Kultur- und Bekenntnisgemeinschaft …“ darzulegen sowie faktenorientiert die Ergebnisse der Rassenforschung zu vermitteln. Hierbei solle besonderer WERT auf Gegenüberstellungen und positive Hervorhebung nordischer Rassen zu fremdartigen Rassen oder Rassemischungen, wie beispielsweise den Juden, gelegt sowie die Gefahren der Vermischung mit solchen Rassen für den Einzelnen und für die „blutmäßige Volksgemeinschaft“, wie auch deren Bedeutung als VERRAT an der „durch ihre Rasse bedingte Aufgabe“ aufgezeigt werden.
Eine in erheblichem Ausmaß ideologisierende AUSSAGE innerhalb des Abschnitts über die konzeptionelle Umsetzung der Rassenkunde trifft Rust im folgenden:

„Grund der Ausschaltung fremdrassiger Gruppen ist also nicht etwa die ÜBERZEUGUNG von der besonderen Schlechtigkeit, sondern lediglich die Feststellung ihrer unabweislichen Andersartigkeit.“

Die Vermittlung dieses Lehrinhalts an Schüler läßt die Bindegliedfunktion der Rassenkunde als erklärendes Medium zwischen rassistischem Soziobiologizismus und nationalsozialistischer Expansionspolitik unter kriegerischer VERDRÄNGUNG des „Andersartigen“ zur Gewinnung von „Lebensraum“ an dieser Stelle wohl am offenkundigsten hervortreten.

Als ein weiteres sich diesen Gegenstandsbereichen anschließendes Unterrichtsfach bezeichnet der Reichserziehungsminister die Erdkunde, die sich vor allem den rassischen Gegebenheiten EUROPAs zu widmen hätte, allerdings unter steter Beachtung, das Judentum als „das Trennende“ und das nordische als das „verbindende“ zu werten. Hierbei müsse wiederum auf die Gefahren der Rassenkreuzungen eingegangen werden, um diese völkergeschichtlich zu illustrieren sowie entsprechende Gesetzgebungen international vergleichend zu betrachten. Im Rahmen kulturgeschichtlicher Themenstellungen solle die weltweite Bedeutung nordischer Kulturschöpfung verdeutlicht werden.

Auch der GESCHICHTSUNTERRICHT habe im wesentlichen aufzuzeigen, daß die geschichtliche Entwicklung der Völker ein Kampf der Rassen sei, der Kulturen hervorbringt bzw. selbige zu zerstören vermag. Anhand von historischen Abläufen sei zu belegen, dass demokratische Gleichheitsbestrebungen den Erkenntnissen der Rassenkunde widersprechen würden und stattdessen die Führergestalt in Form mystifizierenden HEROISMUS’ als tragendes Element der germanozentrierten GESCHICHTSSCHREIBUNG aufzufassen sei, die gerade in der „nationalsozialistischen Erneuerung“ der 1930er Jahre eine RENAISSANCE erleben würde, die „Ahnen und Nachfahren“ gleichermaßen berühre.

Die Unterrichtsfächer Deutsch, Kunst und Singen werden von Rust gewissermaßen in einem Atemzug erwähnt, wobei er deren sinnstiftenden Charakter in der Vermittlung „germanisch-deutschen Wesens“ verortet, die „… in wertender Rückschau wie in vorschauendem Aufbauwillen …“ die lebens-, erd- und rassekundlichen Fachinhalte ergänzen soll.

Ähnliches käme auch den übrigen Unterrichtsfächern zu, die nach dem Reichserziehungsminister durch geeignete anwendungsbezogene Beispiele ebenso der politischen WILLENSBILDUNG zugeführt werden sollten.
Wesentlich für allen Unterricht sei dessen Durchdringung mit den Primaten der Rassenkunde und Rassenhygiene zum Zwecke der Umsetzung des pädagogischen Leitziels der politischen Meinungsbildung im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie und man muss annehmen, dass die Lehrpläne, die in Folge dieser Verordnung zur Umsetzung kamen, eher einem Schulungsplan der politischen Gesinnungsindoktrination als einem Unterricht in herkömmlichem pädagogischen Verständnis geglichen haben mögen.
Wie skizziert werden konnte, war ein wesentlicher Stützpfeiler zur Etablierung der nationalsozialistischen Führung und deren Festigung die alsbaldige und radikale Einvernahme der pädagogischen Einrichtungen sowie deren administrativen Institutionen. Auf diese Weise konnten unter Zuhilfenahme totalitärstaatlicher Prinzipien diejenigen Schülerjahrgänge manipuliert werden, die sich in der Zeit der Regierung Hitlers nationalsozialistischer Schulpädagogik ausgesetzt sahen.
Die Einführung des biologizistischen Prinzips zur naturwissenschaftlichen Untermauerung der nationalsozialistischen WELTANSCHAUUNG mit den von ihr abgeleiteten Implikationen der politischen AGITATION vor dem Hintergrund sozialdarwinistischer Hypothesen bedeutete in gewisser Weise eine immerfortwährende Legitimation zur aggressiven Aneignung fremder Lebens- und Kulturräume, da mit Hinweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse somit jedwede angeordnete Maßnahme zur Bevölkerungssteuerung (und zu solchen gehört auch die Vernichtung der Juden) gerechtfertigt werden konnte, genauso wie die kriegerische Erweiterung der deutschen Grenzen, die nach Hitlers Maßgabe in „Mein Kampf“ ja wenigstens die nördliche Hemisphäre umfassen sollten.
Als in höchstem Maße verwerflicher sowie ethisch und MORALISCH unsäglicher Umstand ist die TATSACHE zu bezeichnen, daß weite Kreise akademischer Eliten ihr akademisches pädagogisches und verwaltungstechnisches Fachwissen wohlwissentlich in die Überführung der Hitlerschen Wahnvorstellungen in Praxisoberflächen wie dem Bildungssektor investiert haben und dabei nicht vor aus heutiger Sicht fast schon erheiternd wirkenden rassischen und historischen Zerrbildern zurückschreckten, die sie in vollem BEWUßTSEIN dieser Verfälschungen unmündigen Schülern und Lehreranwärtern als „faktisch WAHR“ vermittelten.
Der intellektuelle Schaden der hierbei an mehreren Generationen von Deutschen entstanden sein mag, kann wohl kaum ermessen werden und so wäre es sicherlich ein anregendes Betätigungsfeld für zukünftige Untersuchungen zu ermitteln, inwiefern die nationalsozialistische Schulpädagogik selbst bis in die heutige Zeit bei den betroffenen GENERATION, die in den „Genuß“ der selbigen gekommen sind, sich unter Umständen noch auswirkt. Auch wäre es sehr interessant zu erforschen, welche Verarbeitungsstrategien betroffene Personen, die zur Zeit des Nationalsozialismus die Schule besucht haben, nach der Zerschlagung des Dritten Reichs zur Überwindung der durch die „Fehlbildung“ eventuell evozierten kognitiven Dissonanz herausgebildet haben.

rassekunde.txt · Zuletzt geändert: 2023/06/03 10:53 von Robert-Christian Knorr