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MACHTFESTIGUNG

Nationalsozialistische Machtfestigung

vollzog sich vom 30.Jänner 1933 bis 2.August 1934

Etappe I: Die Machtergreifung

„Es ist fast ein TRAUM“, notierte Joseph GOEBBELS am 30. Januar 1933 in seinem Tagebuch. „Die Wilhelmstraße gehört UNS. Der FÜHRER arbeitet bereits in der Reichskanzlei.“
Diese Machtergreifung hatte sich legal vollzogen, streng nach den Regeln der von den Nazis so verhaßten DEMOKRATIE. Der REICHSPRÄSIDENT von HINDENBURG ernannte den Parteichef der stärksten im REICHSTAG vertretenen Fraktion, Adolf HITLER, NSDAP, zum KANZLER des deutschen Volkes. Eine Regierungsübertragung fand da statt, die längst überfällig war. Hindenburgs Argwohn gegenüber dem Gefreiten, wie er Hitler immer nannte, sollte durch dessen Einrahmung mit weniger aggressiven Politikern wie Papen (als Vizekanzler), Vertretern der strengkonservativen MITTE, zerstreut werden, das sogenannte KONZEPT der Zähmung. Die vorgebliche nationalsozialistische Machtergreifung war zunächst und vor allem eine Machtübertragung, bis die Nationalsozialisten in einer Verbindung von staatlichen Eingriffen von oben und der Parteirevolution von unten stufenweise die politische MACHT an sich rissen. Die Machtübernahme war legal, aber der STAAT, in dem sie vor sich ging, war schon längst zerrissen und ausgehöhlt.
Andererseits wird in der FORSCHUNG heute betont, daß Hitler nicht als Führer einer parlamentarisch tragfähigen MEHRHEIT an die REGIERUNG kam, sondern durch die „autoritären Einbruchstellen der Weimarer Verfassung“ (Bracher). Diese seien schon zuvor unter Ausnutzung des Notverordnungsartikels 48 von den Präsidialregierungen geöffnet worden.
Ich möchte das bezweifeln. Hitler war einfach dran; demokratische Spielregeln konnten Hindenburg nicht länger daran hindern, Hitler zum Kanzler zu ernennen. Er hatte es jahrelang mit Kanzlern versucht, die im Reichstag keine Mehrheit besaßen und ihnen über den Notverordnungsartikel 48 geholfen; das war kein ZUSTAND von DAUER. Mit Hitler war eine solche dauerhaftere Lösung (1933) dann MÖGLICH, wenn es gelänge, ihn zu zähmen. Die wenigen Nationalsozialisten schienen tatsächlich von Repräsentanten der alten Machtgruppen eingerahmt zu sein: Neben dem neuen Reichskanzler Adolf Hitler saßen lediglich Wilhelm Frick als Reichsinnenminister und Hermann GÖRING als Minister ohne Geschäftsbereich und kommissarischer preußischer Innenminister im Kabinett. Hinzu kam, daß keines der Kabinettsmitglieder der NSDAP über eine größere Regierungs- und Verwaltungserfahrung oder über eine längere parlamentarische ERFAHRUNG verfügte, wenn man von der kurzen Amtszeit Görings als Reichstagspräsident (seit den Juliwahlen 1932) einmal absah. Hitler hatte zuvor den Reichstag nie betreten, und seine Unterführer hatten die Parlamente in REICH und Ländern nur als Bühne für ihr agitatorisches Auftreten benutzt.

Doch ließ sich Hitler ZÄHMEN? Hitler war in seiner PARTEI damit beschäftigt, sie machtfähig zu organisieren. Dazu mußte er den linken Flügel (SA) neu aufstellen. In dieser Gruppierung gab es nämlich starke Stimmen, die sich an dem bis 1928 geltenden Grundsatzpapier nationalsozialistischer Wirtschaftspolitik orientierten und eine wirkliche REVOLUTION planten, die bis an die Grundfesten der kapitalistischen WERT- und Wirtschaftsordnung gehen sollte.

nationalsozialistisches Wirtschaftsprogramm 1928:

  1. Bodenreform → neues RECHT für Bodenbesitz und Vererbung; Förderung wertvoller Bodenstämme; Stetigkeit des Grundbesitzes;
  2. Ablehnung der Überindustrialisierung;
  3. Entschuldung des Bauernstandes → Einführung des Landarbeiterrechts;
  4. Kampf gegen KAPITALISMUS und Trustbildung;
  5. Zurückdrängung der Gewerkschaften;
  6. Verstaatlichung der Großbanken (kleine und solide wirtschaftende Privatbanken bleiben bestehen, denn die Nationalsozialisten waren keine Gegner des Privateigentums, sofern es nicht auf dem Zins beruhte);
  7. Beseitigung der Zinsknechtschaft;
  8. bargeldloser Zahlungsverkehr;
  9. Lockerung des Privateigentums gegenüber der Überspannung dieses Begriffs im römischen Privatrecht;
  10. Ausbau des Ständegedankens;
  11. Mittelstandspolitik;
  12. Kampf gegen Frauenarbeit und FRAUENBEWEGUNG: die FRAU ist zuerst Mutter und Hausfrau → das Fräulein allerdings steht, sofern es das will, im Wettbewerb mit den arbeitenden Männern (!);
  13. Beseitigung der Wohnungsnot;
  14. Abschaffung der Warenhäuser und Konsumvereine;
  15. Altersversorgung; Arbeitsdienstpflicht;
  16. Lösung der Währung vom GOLD;
  17. Abschaffung des Zinses.

Und dazu war ihnen jedes MITTEL recht. Zudem bot sich durch eine solche Mobilisierungskampagne die Chance, von den parteiinternen Konflikten mit einzelnen SA-Abteilungen abzulenken und den ungeduldigen Aktivisten der nationalsozialistischen Bewegung eine politische Betätigung zu bieten. Darum setzten die Nationalsozialisten bald nach der Machtübertragung an die Regierung Hitler nicht nur alle staatlichen Mittel für ihre Wahlpropaganda ein, sondern auch SA-Stürme, die überall im Lande mit ihren nun staatlich geduldeten RACHE- und Einschüchterungsfeldzügen vor allem gegen die politischen GEGNER von links begannen. Parteibüros und Zeitungsredaktionen von KPD und SPD wurden gestürmt und vernichtet, sozialdemokratische und kommunistische POLITIKER niedergeschrien, gejagt, mißhandelt und schließlich in Keller und Lagerhallen, sogenannte wilde „Konzentrationslager“ verschleppt.

Diese paradoxe Mischung von scheinbarer Legalität und gleichzeitigem TERROR, von ungezügelter Massenmobilisierung und der Fortsetzung autoritärer Regierung, diese Verbindung von TRADITION und Revolution, von RHETORIK und GEWALT, bei denen man sich wohltönender Volksgemeinschaftsparolen bediente und zugleich die politischen Gegner unbarmherzig verfolgte, gehört zu den wesentlichen Bestandteilen der Machteroberung einer modernen DIKTATUR. Dadurch ist seither unser Bild von totalitären Herrschaftstechniken entscheidend geprägt.

Waren sich die Mehrheit der politischen Verbündeten und auch der GEGNER darum einig, daß die Nationalsozialisten im für sie ungewohnten Regierungsgeschäft bald POLITISCH abwirtschaften würden, so sollte sich bald das GEGENTEIL herausstellen. Im APRIL 1933 berichtete der französische Botschafter André François-Ponçet nach PARIS: „Als am 30. Januar das Kabinett Hitler/Papen an die Macht kam, versicherte man, daß in der Regierung die Deutschnationalen […] Hitler und seinen Mitkämpfern Paroli bieten würden, daß die Nationalsozialisten mit der Feindschaft der Arbeiterklasse zu rechnen haben und daß schließlich die Katholiken der Zentrumspartei die Legalität verteidigen würden. Sechs Wochen später muß man feststellen, daß all diese Dämme, die die Flut der Hitler-Bewegung ZURÜCKHALTEN sollten, von der ersten WELLE hinweggespült wurden.“
Daß die Dämme nicht hielten, hatte viele Gründe: Sicherlich war einer davon die Dynamik der nationalsozialistischen Bewegung, die nun endlich ihre Chance zur Abrechnung mit dem politischen Gegner, zu Aufstieg und Macht gekommen sah. Auch die propagandistischen Verführungskünste der Nationalsozialisten zusammen mit den nationalen Erlösungs- und Veränderungserwartungen des Publikums spielten eine ROLLE. Ebenso entscheidend war auch die SCHWÄCHE der Dämme in POLITIK, VERWALTUNG und GESELLSCHAFT selbst, die äußerlich zwar nach wie vor mächtig wirkten, innerlich schon längst unterminiert waren und an SELBSTVERTRAUEN verloren hatten.
Zu welchen Zielen Hitler die Macht in einem autoritären Führerstaat nutzen wollte, das offenbarte er in einer vertraulichen Rede vor Truppen- und Wehrkreisbefehlshabern am 3.Februar 1933. Um die „Wiederwehrhaftmachung“ des deutschen Volkes zu erreichen, sollten PARLAMENTARISMUS und Demokratie abgeschafft werden. In dem überlieferten Stichwortprotokoll eines Beteiligten heißt es dazu: „Völlige Umkehrung der gegenwärtigen Zustände in Deutschland. Keine Duldung der Betätigung irgendeiner GESINNUNG, die dem ZIEL entgegensteht (PAZIFISMUS!). Wer sich nicht bekehren läßt, muß gebeugt werden. Ausrottung des Marxismus mit Stumpf und Stiel. […] Todesstrafe für Landes- und Volksverrat. Straffste autoritäre Staatsführung. Beseitigung des Krebsschadens der Demokratie.“
Über den Weg und die politischen Mittel zu der Machteroberung aber gab es in der NS-Führung offenkundig keine genauen Vorstellungen. Einen minutiösen Fahrplan der Gewinnung und Sicherung der Macht besaßen die Nationalsozialisten nicht, wohl aber verfügten sie über Techniken der Mobilisierung und Organisation von Massen, der Durchdringung und Unterwanderung von Institutionen und Verbänden, der Freisetzung von immer neuen Energien und Aktivitäten. Und sie besaßen den Willen zu Selbstbehauptung und Unterwerfung anderer. Kurzum alles, was sie in ihrer „Kampfzeit“ zwischen 1919 und 1933 gelernt und perfektioniert hatten, übertrugen sie auf ihre Machteroberungspolitik. Dies führte zur ungehemmten, fast anarchischen Entladung von politischen Machtansprüchen einzelner Parteiführer und Parteigliederungen, die nun untereinander um die Ausweitung ihrer Macht und Einflußsphären in Ministerien, staatlicher Verwaltung und gesellschaftlichen Verbänden stritten. Das führte zunächst zur Ablösung bisheriger Führungsgruppen und zur GLEICHSCHALTUNG von Staat und Gesellschaft, aber dann auch zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den einzelnen nationalsozialistisch dominierten Ministerien und Ämtern bzw. Parteiapparaten. Daß diese Machteroberungs- und Machterhaltungskonflikte nicht in eine Auflösung von Staat und Verwaltung mündeten, lag an der stabilisierenden FUNKTION der überkommenen Macht- und Verwaltungsapparate, die der elementaren KRAFT der nationalsozialistischen Parteirevolution gleichsam ein Stützkorsett anzogen.
Nachdem Hitler Reichskanzler war, erwirkte er vom Reichspräsidenten am 1.Februar die Auflösung des Reichstages. Die Begründung der präsidialen Notverordnung bestand darin, daß „sich die Bildung einer arbeitsfähigen Mehrheit als nicht möglich herausgestellt“ habe. Hitler plante keine Regierung auf breiter nationaler BASIS mit anderen Parteien. Er wollte die alleinige Macht und spekulierte darauf, daß die Deutschen ihm eine Zweidrittelmehrheit gäben, womit er weitere politische Schritte Richtung Alleinherrschaft vornehmen würde. Parteiübergreifende Gespräche mit Vertretern anderer Parteien fürhrte er deshalb (das kann nur spekuliert werden) zum SCHEIN.
Die Neuwahlen zum Reichstag wurden für den 5.März angesetzt. In diesen fünf Wochen wollte Hitler, nunmehr mehr oder weniger im BESITZ des Staates und Rundfunks zur Einschwörung der DEUTSCHEn auf sich, den charismatischen Retter und Führer der Deutschen nutzen.
In seiner Regierungserklärung vom 1.Februar 1933 begann der Wahlkampf. Dabei setzte er auf die Gefühle der Deutschen. Wie fast immer in seinen Reden fiel das Wort vom „Verrat im November 1918“ und den „Novemberverechern“, der „Schande von VERSAILLES“, deren Folgen er nunmehr abzuwenden gekommen sei. Die Erwähnung des KOMMUNISMUS als Schreckgespenst durfte bei keiner nationalsozialistischen Selbstrechtfertigung fehlen. Dem wurde der WILLE zur „nationalen ERHEBUNG“ und zur „nationalen Volksgemeinschaft“ entgegengestellt. Hitler bezeichnete als wichtigste Aufgabe der nationalen Regierung die Wiederherstellung der „geistigen und willensmäßigen EINHEIT unseres Volkes“ und versprach, „das CHRISTENTUM als Basis unserer gesamten MORAL, die FAMILIE als Keimzelle unseres Volks- und Staatskörpers in ihren festen Schutz zu nehmen“, „über Stände und Klassen hinweg unser VOLK wieder zum Bewußtsein seiner volklichen und politischen EINHEIT“ zu bringen und das „große WERK der Reorganisation der Wirtschaft unseres Volkes mit zwei großen Vierjahresplänen zu lösen“. Das waren Schlagworte, die jeden Hinweis auf ein konkretes Regierungsprogramm vermieden.
Hitlers Wahlkampf wurde unter der Parole „Kampf dem MARXISMUS“ primär gegen die beiden Linksparteien geführt. Das entsprach nicht nur dem eigenen SELBSTVERSTÄNDNIS, sondern konnte sich der breiten Zustimmung des bürgerlichen Deutschlands und der traditionellen Machtapparate sicher sein. Der dummerweise gleich nach der Machtübertragung an Hitler von den Kommunisten erfolgte Aufruf zu einem kaum befolgten GENERALSTREIK bot Hitler die Möglichkeit für die NOTVERORDNUNGEN des Reichspräsidenten „Zum Schutze des deutschen Volkes“ vom 4.Februar.
Sie sah massive Einschränkungen der Presse- und Versammlungsfreiheit für den Fall vor, daß eine „unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ drohe oder daß „Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates beschimpft oder lächerlich gemacht werden“. Das war so dehnbar formuliert, daß man damit gegnerische Parteien nach Belieben mundtot machen konnte. Auch das waren legale Methoden des Reichskanzlers, die aber, sofern er erfolgreich sein würde, seine Machtposition stützen müßten. Der preußische Innenminister Göring sicherte seine Machtposition innerhalb der NSDAP durch einen Schießerlaß: „Ich erwarte vielmehr von sämtlichen Polizeibehörden, daß sie zu den genannten Organisationen, in deren Kreisen die wichtigsten staatsaufbauenden Kräfte enthalten sind, das beste Einvernehmen herstellen und unterhalten. Darüber hinaus sind jede Betätigung für nationale Zwecke und die nationale PROPAGANDA mit allen Kräften zu unterstützen. Von polizeilichen Beschränkungen und Auflagen darf insoweit nur in dringendsten Fällen Gebrauch gemacht werden. Dafür ist dem Treiben staatsfeindlicher ORGANISATIONen mit den schärfsten Mitteln entgegenzutreten. Gegen kommunistische Terrorakte und Überfälle ist mit aller Strenge vorzugehen und, wenn nötig, rücksichtslos von der WAFFE Gebrauch zu machen.“ (Weisung vom 17.Februar 1933.)

Etappe II: Der Reichstagsbrand

Die Kommunisten erwiesen in dieser Zeit den Nazis eine unvorstellbare Hilfe. In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 brannte der Reichstag. Gegen 21 Uhr war der Brand bemerkt worden, eine knappe halbe Stunde später wurde der verwirrte holländische Anarchokommunist Marinus van der Lubbe im brennenden Gebäude festgenommen. In seiner Hosentasche befand sich das Parteibuch der Kommunisten. Bei seiner Verhaftung stieß er das Wort „Protest“ aus und gestand diese und drei vorausgehende, kleinere Brandstiftungen.
Die deutschen Kommunisten, und nicht nur die, schrien VERRAT und warfen den Nazis vor, den Brand selbst gelegt zu haben. Zu gut konnte das den Nazis nur passen. Seither gehört die Frage nach der Täterschaft zu den immer wieder diskutierten Fragen der Kriminalistik und politischen Strafprozeßgeschichte. Für die Nationalsozialisten stand noch in der Brandnacht fest, daß es sich um eine kommunistische Verschwörung handelte. Ein SPIEGEL-Artikel aus dem Jahre 2003 belegte nun aber endgültig die SCHULD van der Lubbes, konnte aber nicht nachweisen, daß er im Auftrag handelte.
Die nationalsozialistische Führung wurde vom REICHSTAGSBRAND offensichtlich überrascht und reagierte zunächst hysterisch. Nach den ersten Informationen über den Täter und von einem Augenzeugen, der kurz vor dem Brand noch kommunistische Abgeordnete im Reichstag gesehen haben wollte, stand für Göring fest: „Das ist der Beginn des kommunistischen Aufstandsversuches, sie werden jetzt losschlagen. Es darf keine Minute versäumt werden.“ Hitler überbot ihn in der Androhung radikaler Verfolgungsmaßnahmen. „Es gibt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein VERSTÄNDNIS haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen, was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.“

Etappe III: Nach dem Reichstagsbrand

Auf diesen Ausbruch einer wilden BÜRGERKRIEGsmentalität überstürzten sich die Anordnungen an die Polizeibehörden: Alle kommunistischen Abgeordneten und Funktionäre sollten verhaftet werden, auch die SPD und ihre Presse wurden in die Verfolgung einbezogen. Zur Legalisierung der Aktionen schlug der Staatssekretär im preußischen Innenministerium Ludwig Grauert noch in der Nacht eine „Notverordnung gegen Brandstiftung und Terrorakte“ vor. Am nächsten Morgen wurde dann unter Verwendung entsprechender Pläne der REGIERUNG Papen für den militärischen AUSNAHMEZUSTAND der Entwurf einer „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung) vorgelegt, dessen Inhalt weit über die nächtlichen Vorschläge hinausging und im Laufe des Tages noch verschärft wurde. Nun enthielt der TEXT einen ganzen Katalog von zum Teil vorhandenen Straftatbeständen, die jetzt nachträglich mit der TODESSTRAFE bedroht wurden (so insbesondere HOCHVERRAT und Brandstiftung). Hinzu kam die Sanktionierung des zivilen Ausnahmezustandes.

Etappe IV: Nach den Wahlen vom 5. März 1933

Daß die NSDAP daß am 5. März 1933 mit 43,9 Prozent und die Deutschnationalen mit acht Prozent zusammen nur knapp die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielten, war eher als Niederlage für Hitler zu begreifen. Doch auch Hitlers Gegner waren nicht in der Lage, ihre Kräfte zu bündeln, die Kommunisten hatten sich selbst ins Abseits bugsiert und den Kampf um die politische Macht in Deutschland endgültig verloren. Waren sie doch die Einzigen, die rigoros Hitler bekämpften, doch mit 12,3 Prozent erzielten sie zwar ihr bestes Ergebnis, aber eben nur jede achte Stimme. Das reichte nicht. Wie politisiert die Deutschen jener Zeit waren, spiegelt sich in der hohen Wahlbeteiligung von knapp 89% wider.
Die meisten Stimmen erhielt Hitler im Osten, der am meisten unter den Folgen von Versailles zu leiden hatte. Die wenigsten Stimmen in den Arbeiterstädten Mitteldeutschlands (MAGDEBURG, Leipzig, Berlin) und im katholischen WESTEN (Kölner Gegend). Besonders die Ostpreußen, die unter wiederholten polnischen Überfällen zu leiden hatten und sich Schutz von einer gestärkten deutschen Regierung erhofften, und die ländliche Bevölkerung von SCHLESWIG-HOLSTEIN bis Bayern erhoffte sich eine Durchsetzung der geplanten Landreformen (siehe Wirtschaftsprogramm der NSDAP), eine Stärkung bäuerlichen Besitzes, Schuldenminderung und dergleichen mehr, während in den Industriezentren die Arbeiterschaft bestenfalls geteilter HOFFNUNG auf nationalsozialistische Versprechungen sein durfte. Wer GELD hatte, der wählte NICHT die NSDAP. Die NSDAP war eine Partei der kleinen Leute, die vom KAPITALISMUS westlicher PRÄGUNG genug hatten und sich mehr von einem Führerstaat erhofften, in dem sie Aufstiegschancen witterten und eine Tilgung unverschuldeter Verpflichtungen, wie sie besonders durch die Weltwirtschaftskrise und das Diktat von Versailles auf den Ärmeren lasteten.
Das Wahlergebnis ermöglichte es Hitler, eine neue PHASE der Revolution durchzuführen. Er schürte den Druck auf der Straße und verband das mit administrativen Veränderungen im STAATSAUFBAU:
Die Träger dieser Revolution setzten einerseits die SA ein zum Sturm auf die Rathäuser, Regierungsgebäude und Verlage, andererseits nutzten sie ihre Regierungsmacht, um den Druck von unten zu rechtfertigen und die Straßenaktionen zu legalisieren. Mit dem Wahltag begann der Prozeß der Gleichschaltung in Ländern und Kommunen, die undeutsche Dekonföderalisierung, die seit dem Bestehen Deutschlands dessen politische SUBSTANZ ausgemacht hatte. Eine Revolution? Zweifellos. Aber keine deutsche Revolution! Die Deutschen waren seit jeher ein Volk vieler Stämme, widergespiegelt in kleineren und kleinsten politischen Einheiten, die sich zusammenfanden, aber letztlich innerhalb eines größeren mehr oder weniger verbundenen politischen Ganzen ihre eigenen Wege zu gehen. Hitler zerschlug diese deutsche Libertät durch die Gleichschaltung. Aber er fand auch viele willige Helfer, denn viele waren bereit, mit Hilfe der Nazis ein verlottertes politisches Gemeinwesen neu zu strukturieren und zur Belohnung einen Platz darin zu erhalten, der ihnen SICHERHEIT und eine gewisse Machtfülle geben könnte. Manch einer wird auch wirkliche nationale Notwendigkeit in diesem UMBAU gesehen haben. Wie gesagt, es war eine sehr politisierte Zeit, in der jede HANDLUNG politische BEDEUTUNG besaß.
Die Gleichschaltung der Länder vollzog sich zwischen dem 5. und 9. März 1933 in der bereits bewährten Taktik nationalsozialistischer Machteroberung durch das Ineinandergreifen zweier Strategien: durch revolutionäre Aktionen auf der Straße von unten und durch scheinlegale, administrative Maßnahmen der Reichsregierung von oben. Begründet wurden die Aktionen mit dem Wahlsieg der NSDAP, den man nun in Ländern und Kommunen nachvollziehen müsse. Das entsprach weder den Wahlergebnissen noch den Verfassungsgrundsätzen des FÖDERALISMUS, aber das zählte nicht mehr. Überall forderten die Nationalsozialisten die Einsetzung von Reichskommissaren oder die Beteiligung an der Landesregierung bzw. die Posten von Bürgermeistern und Polizeipräsidenten.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, kam es zusätzlich zu organisierten Kundgebungen des „Volkszornes“. Nationalsozialistische Demonstranten, meistens SA-Männer oder Parteiaktivisten rückten vor die Rathäuser und Regierungsgebäude, verlangten das Hissen einer Hakenkreuzfahne und drohten mit der Erstürmung der Gebäude. Dies wiederum nutzte der Reichsinnenminister dann als Vorwand, um unter Berufung auf Artikel 2 der „Reichstagsbrandverordnung“ einzugreifen. Er setzte die Landesregierung ab und setzte einen Kommissar, meist den zuständigen Gauleiter der NSDAP oder einen anderen führenden Nationalsozialisten, ein und ernannte auch kommissarische Polizeipräsidenten. Die politischen Gegner der Nazis waren nicht in der Lage, dem Einhalt zu gebieten; sie hatten den Kampf verloren und fügten sich. Hunderttausende Kommunisten gingen in die Reihen der SA über! Die Länderregierungen waren so gut wie funktionsunfähig, weil sie, wie in Bayern, Württemberg, Hessen, SACHSEN und HAMBURG, keine parlamentarischen Mehrheiten besaßen und nur noch geschäftsführend im Amt waren. Dieses VAKUUM der politischen Macht nutzten die SA-Horden aus und besetzten in Akten anarchistischen Revoluzzertums die Rathäuser und Gemeinden im Reich. Nach und nach.
Politische Widerständler wanderten in erste KZs. Am Mittwoch wird in der Nähe von Dachau das erste KONZENTRATIONSLAGER mit einem Fassungsvermögen für 5000 Menschen errichtet werden. Hier werden die gesamten kommunistischen und, soweit dies NOTWENDIG ist, Reichsbanner- und sozialdemokratischen Funktionäre, die die Sicherheit des Staates gefährden, zusammengezogen, da es auf die Dauer nicht möglich ist und den Staatsapparat zu sehr belastet, diese Funktionäre in den Gerichtsgefängnissen unterzubringen. Es hat sich gezeigt, daß es nicht angängig ist, diese Leute in die Freiheit zu lassen, da sie weiter hetzen und Unruhe stiften. Im INTERESSE der Sicherheit des Staates müssen wir diese Maßnahmen treffen ohne Rücksicht auf kleinliche Bedenken. POLIZEI und Innenministerium sind überzeugt, daß sie damit zur Beruhigung der gesamten nationalen Bevölkerung und in ihrem Sinne handeln. („Völkischer Beobachter“ vom 21.März 1933)

Etappe V: Sanktionierung der neuen Macht: Der Tag von Potsdam

Mit dem „Tag von Potsdam“ zum Frühlingsanfang am 21. März inszenierten die Nazis am Traditionsort preußischer GESCHICHTE die „Versöhnung des alten mit dem jungen Deutschland“. Geladen waren: ausgewählte Parteigenossen und Bündnispartner, SA-Führer und Reichswehroffiziere, Männer der Wirtschaft und der Verwaltung, ehemals gekrönte Häupter und Generale des kaiserlichen Deutschland. Sozialdemokraten und Kommunisten waren nicht geladen.
Der Tag begann mit Festgottesdiensten, denn auch Vertreter der KIRCHEn wollten bei der propagierten nationalen Versöhnung nicht abseits stehen. Danach kam es auf den Stufen der Garnisonskirche zu der millionenfach reproduzierten Begegnung zwischen Hindenburg und Hitler. Der „unbekannte Gefreite des Weltkrieges“, im schwarzen Cut, verbeugte sich tief vor dem Reichspräsidenten, der die Uniform eines kaiserlichen Generalfeldmarschalls trug. Im Altarraum der Kirche verharrte Hindenburg vor dem leeren Stuhl des Kaisers und hob grüßend den Marschallstab. Hinter dem Stuhl saß der Kronprinz, auch er in Generalsuniform. Hitler folgte respektvoll und befangen. Auch das folgende minutiös einstudierte Programm mit Orgelmusik und Choral, einer kurzen Ansprache Hindenburgs und einer betont feierlichen und in den Aussagen allgemein gehaltenen REDE Hitlers war ganz darauf ausgerichtet, den schönen Schein einer „nationalen Vermählung vollzogen zwischen den SYMBOLen der alten GRÖßE und der jungen Kraft“, so Hitler, zu erzeugen. Nach dieser feierlichen Eröffnung begann dann die ARBEIT des Reichstages, die in der Konzeption Hitlers nur dessen Selbstabdankung bringen sollte.

Etappe VI: Das Ermächtigungsgesetz

Am 24.März 1933 marschierten vor der Kroll-Oper, wo der Reichstag nun in Zukunft tagen sollte, SA-Verbände auf. Hitler kam in Parteiuniform. Nach Artikel 76 der Weimarer REICHSVERFASSUNG benötigten „Beschlüsse des Reichstages auf Abänderung der Verfassung“ eine Zweidrittelmehrheit, sofern mindestens auch „zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind.“ Die 81 KPD-Abgeordneten waren rechtswidrig erst gar nicht eingeladen worden und 26 SPD-Abgeordnete waren bereits verhaftet oder geflohen, weil sie in einen Gegensatz zu den von den Nazis bereits erlassenen Gesetzen gebracht werden konnten7. Für die Zweidrittelmehrheit fehlten nur einige Stimmen, die vom ZENTRUM oder der BVP kommen mußten. In mehrtägigen Gesprächen mit den Vertretern des politischen KATHOLIZISMUS waren Zusagen gemacht worden, auf die Hitler in seiner Rede werbend einging, indem er vor allem die Rechte der Kirchen einzuhalten versprach.
Die Verhandlungen mit den Nationalsozialisten im Vorfeld der Reichstagssitzung hatten die Zentrumsfraktion vor eine schwere innere Zerreißprobe gestellt. Gegen den Willen einer Minderheit um Heinrich Brüning und Adam Stegerwald setzte sich der Parteivorsitzende Prälat Ludwig Kaas, ohnehin ein Verfechter einer autoritären nationalen Sammlungspolitik, schließlich durch. Seine Argumente waren durchaus einleuchtend, aber gleichwohl verhängnisvoll. Das Ermächtigungsgesetz ändere in der politischen WIRKLICHKEIT nichts an der HERRSCHAFT Hitlers. Viele Zentrumsangehörige wechselten in die NSDAP und verbanden das mit dem WUNSCH nach mehr direkter Demokratie. Schließlich belastete das Zentrum das TRAUMA des Kulturkampfes unter Bismarck, der mit der Einführung der Alleingültigkeit der Zivilehen und der staatlichen SCHULAUFSICHT zu wesentlichen Einbußen der kirchlichen Disziplinargewalt im öffentlichen Leben beigetragen hatte. Man wollte nicht noch einmal in die Rolle eines Reichsfeindes geraten. Die Zentrumsführung verließ sich auf die Zusagen Hitlers, daß man die bestehenden Länderkonkordate zwischen dem Vatikan und Baden, Bayern und Preußen anerkenne, den christlichen Einfluß auf die Schule respektiere und zusammen mit dem Zentrum ein Gremium zur fortlaufenden Information über die Maßnahmen der Reichsregierung bilden werde.
Daß sie bei ihrem Bemühen, „Schlimmeres“ zu verhindern, die Wortbrüchigkeit der Nationalsozialisten unterschätzten, wurde erst später erkennbar. All das aber belegte noch einmal, wie entscheidend für die Erfolge Hitlers neben dem skrupellosen nationalsozialistischen Machtwillen die innere Schwäche bzw. Zerstrittenheit der politischen Gegner war.
Es darf andererseits hier nicht behauptet werden, daß das Ermächtigungsgesetz Hitler mehr Möglichkeiten gegeben hätte, als es der Notverordnungsparagraph dem Reichspräsidenten gab. Hitler sollte für vier Jahre ermächtigt werden, die Geschicke des Reiches ohne Rückfragen an den Reichstag zu führen. Da er jeder Zeit vom Präsidenten abgesetzt werden könnte, kann mit der Einbringung des Ermächtigungsgesetzes noch nicht von der Installation einer Diktatur gesprochen werden: 444 Ja-Stimmen gegen 94 Nein-Stimmen brachten das Gesetz durch. Es war, im nachhinein, verbunden mit der durch seine Demutshaltung erzeugten emotionalen Ausschaltung des senilen Reichspräsidenten Hindenburg Hitlers klügster politischer Schachzug zur Festigung seiner Macht.
Die Regierung, so Hitler, biete den Parteien die „Möglichkeit einer ruhigen Entwicklung und einer sich daraus in Zukunft anbahnenden VERSTÄNDIGUNG“ an. Auch die Rechte des Reichstages, des Reichsrates oder des Reichspräsidenten werde man nicht antasten. Zugleich aber drohte Hitler, er sei „ebenso entschlossen und bereit, die Bekundung der Ablehnung und damit die Ansage des Widerstandes entgegenzunehmen.“ Die ENTSCHEIDUNG über „Frieden und Krieg“ läge bei den Abgeordneten selbst. Aber was sollten alle Beschwichtigungen, wenn mit jedem Artikel des „Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (ERMÄCHTIGUNGSGESETZE) ein Eckstein aus der Verfassung herausgebrochen wurde. Reichsgesetze konnten hinfort auch von der Reichsregierung beschlossen werden; diese Gesetze durften von der Verfassung abweichen; der Reichskanzler konnte anstelle des Reichspräsidenten die Gesetze ausfertigen und verkünden. Artikel 4 des Ermächtigungsgesetzes übertrug auch das Recht zum Abschluß von Verträgen mit fremden Staaten allein auf die Reichsregierung. Der fünfte und letzte Artikel war dazu angetan, trügerische Hoffnungen zu nähren. Die Gültigkeit des Gesetzes war auf vier Jahre beschränkt und an die Existenz der gegenwärtigen Regierung gebunden. Doch es sollte noch zweimal verlängert werden und blieb wie die Reichstagsbrandverordnung bis zum Ende des „Dritten Reiches“ in Kraft.
Nur ein Abgeordneter, der sozialdemokratische Parteivorsitzende Otto Wels, wagte es, die Ablehnung seiner Partei zu erläutern. Wels begründete die Ablehnung mit den Verfolgungen, die die SPD in der letzten Zeit erfahren habe und mahnte, daß auf Gewalt und UNRECHT keine Volksgemeinschaft begründet werden könne. „Ihre erste VORAUSSETZUNG ist gleiches Recht.“ Eine Regierung könne nur Strenge walten lassen, „wenn es nach allen Seiten gleichmäßig und unparteiisch geschieht und wenn man es unterläßt, besiegte Gegner zu behandeln, als seien sie vogelfrei. FREIHEIT und LEBEN kann man uns nehmen, die EHRE nicht.“
Hitler stürzte darauf mit äußerster Erregung an das Rednerpult: „Die schönen Theorien, die Sie, HERR Abgeordneter, soeben hier verkündeten, sind der WELTGESCHICHTE etwas zu spät mitgeteilt worden. Vielleicht hätten diese Erkenntnisse, PRAKTISCH angewendet vor Jahren, die heutigen Klagen von Ihnen erspart. - Auch Ihre Stunde hat geschlagen, und nur weil wir Deutschland SEHEN und seine Not und die NOTWENDIGKEIT des nationalen Lebens, appellieren wir in dieser Stunde an den Deutschen Reichstag, uns zu genehmigen, was wir ohnedem hätten nehmen können. Des Rechts wegen tun wir es - nicht weil wir die Macht überschätzen, sondern weil wir uns am Ende mit denen, die vielleicht heute von uns getrennt sind, aber doch an Deutschland glauben, einst vielleicht leichter finden können. Denn ich möchte nicht in den FEHLER verfallen, Gegner bloß zu reizen, statt sie entweder zu vernichten oder zu versöhnen.“

Etappe VII: Das Ende der Parteien

Mit der Zerstörung des Parlamentarismus und der Ausschaltung des Reichstages hatten die Parteien ihren SINN verloren. Daß die Auflösung und Gleichschaltung der Parteien sich so rasch vollzog, hatte auch damit zu tun, daß dieser Vorgang einherging mit Gleichschaltung der wichtigsten gesellschaftlichen Organisationen und ihres jeweiligen sozialen Umfeldes. So war die Zerstörung der Gewerkschaften, die am 1./2. Mai in einem Wechselspiel von Propaganda und GEWALT erfolgte, Voraussetzung und letzte Etappe im Prozeß der Gleichschaltung der SPD.

Etappe VIII: Der Röhm-Putsch

Neben den Hakenkreuzfahnen prägten nach der nationalsozialistischen Machtübernahme am 30. Januar 1933 vor allem die braunen Uniformen der SA das öffentliche Straßenbild. Auf rund vier Millionen Mitglieder war die ursprünglich als Saalschutz gegründete SA im Frühjahr 1934 angeschwollen. Entscheidend für den Eintritt in die SA war oft die Hoffnung auf eine Bevorzugung bei der Vergabe von Stellen. Genährt wurden diese Erwartungen durch den Stabschef der SA, den ehemaligen OFFIZIER Ernst Röhm. Vor allem er forderte eine zweite Revolution mit einer radikalen sozialen Umgestaltung. In seiner SA sah Röhm den Kern einer neu zu gründenden Volksmiliz, der er auch die REICHSWEHR einverleiben wollte. Von der traditionsbewußten Reichswehr wurde diese IDEE entschieden verworfen. Den schwelenden Konflikt zwischen SA und Reichswehr mußte Hitler entscheiden. Gegen RÖHM und seine sozialrevolutionären Vorstellungen sprach sein unverhüllt vorgetragener MACHTANSPRUCH. Aber auch innerparteiliche Rivalen Röhms - vor allem Heinrich Himmler und Hermann Göring - bestärkten Hitler in seinem Entschluß, nicht die SA, sondern die Reichswehr zu einer modernen, möglichst schnell kriegsfähigen ARMEE auszubauen.
Die Schutzstaffel (SS) schürte gezielt Gerüchte über einen bevorstehenden Putsch der SA und betonte die - seit langem bekannte - homosexuelle Veranlagung Röhms. Anläßlich einer Führertagung der SA ließ Adolf Hitler dann am 30. Juni 1934 die gesamte SA-Führung durch SS-Einheiten liquidieren. Gleichzeitig wurden alte Rechnungen beglichen, denen alte KÄMPFER der NSDAP ebenso zum OPFER fielen wie NS-Gegner. Widerspruchslos nahm die Reichswehr es hin, daß auch General SCHLEICHER ermordet wurde. Die von den Nationalsozialisten als Röhm-Putsch bezeichnete Aktion der SS rechtfertigte die Reichsregierung am 2. Juli 1934 nachträglich per Gesetz als Staatsnotstand. Die in die Mordaktionen verstrickte Reichswehr hatte sich des lästigen Konkurrenzanspruches der SA entledigt. Um auch zukünftig der Gunst Hitlers sicher zu sein, ordnete Reichskriegsminister Werner von Blomberg noch am Todestag von Reichspräsident Hindenburg die Vereidigung der Reichswehr auf die PERSON des Führers und Reichskanzlers an.
So sehr die Vorgänge des 30. Juni an organisiertes Bandenwesen erinnern, so sehr verdeutlichen die folgenden politischen Ereignisse, daß es sich um einen staatlich geplanten und legalisierten Mord handelte, der zur VOLLENDUNG der Machtergreifung genutzt wurde. Hitler tat alles, um diese wilde Mord- und Racheaktion hinter scheinbarer NORMALITÄT und Legalität zu verstecken. In einer Kabinettssitzung rechtfertigte er am 3. Juli die Aktion als Staatsnotwehr, die rasches HANDELN erforderlich gemacht habe. Das Kabinett ließ sich dazu herbei, dem Mordfall ein Mäntelchen der Legalität umzuhängen und ein Gesetz zu verabschieden, nach dem die „zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen […] als Staatsnotwehr rechtens (sind)“.
Eine nachträgliche juristische Scheinrechtfertigung beeilte sich der prominente Staatsrechtler Carl Schmitt zu liefern. „Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Mißbrauch, wenn er im Augenblick kraft seines Führertums als Oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft. […] Der wahre Führer ist immer auch RICHTER.“
Für die Bevölkerung stellte sich der Mord am 30. Juni vordergründig als Befreiungstat dar. Das verbreitete Gefühl der Beunruhigung der vergangenen Wochen wich bei vielen einer Erleichterung darüber, daß es nun mit den revolutionären Umtrieben und der Barbarei der Braunhemden vorbei sein würde. Das verbreitete VERLANGEN nach Recht und ORDNUNG rechtfertigte auch die staatlichen Mordaktionen gegen die SA. Alle Kritik über Mißhelligkeiten des Alltages richteten sich auf die Partei, ohne daß dadurch der politische Nimbus Hitlers gefährdet wurde. Im Gegenteil, seit der Röhm-Affäre strahlte der Führer-MYTHOS noch leuchtender, denn der „Führer“ hatte nach verbreiteter WAHRNEHMUNG gegen die radikalen und korrupten Elemente auch in der eigenen Partei durchgegriffen und damit tief sitzende Ordnungsbedürfnisse erfüllt. Das Bild vom entschlossenen und ordnungsstiftenden „Führer“ wurde zum stabilisierenden Element des Regimes.

Etappe IX: Der Führerstaat ist da

Zugleich war damit nach innen gegen die eigene BEWEGUNG die Macht endgültig gesichert, der einzige potentielle Gegner ausgeschaltet. Das geschah gerade noch rechtzeitig, um bereit zu sein für ein EREIGNIS, das die MACHTFRAGE innerhalb des Regimes noch einmal stellen sollte und eine symbolische politische Bedeutung von großem Gewicht besaß. Am 2. August 1934 starb, wie seit einiger Zeit erwartet, Reichspräsident von Hindenburg. Bereits am Vortage war im Kabinett eine VORLAGE verabschiedet worden, nach der Hitler die Nachfolge antreten würde. Das Amt des Reichspräsidenten sollte aufgelöst und mit dem des Reichskanzlers zu der einzigartigen Stellung eines „Führers und Reichskanzlers“ vereinigt werden. Daß damit auch gegen das Ermächtigungsgesetz verstoßen wurde, nahm niemand mehr wahr. Überraschend war einzig die Erklärung Blombergs im Kabinett, „daß er beabsichtige, unmittelbar nach dem Ableben des Herrn Reichspräsidenten die Soldaten der Wehrmacht auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler zu vereidigen“.
In einem „Akt opportunistischen Übereifers“ (Fest) hatten sich die Reichswehrführer Werner von Blomberg und Walter von Reichenau ohne NOT und ohne gesetzliche Grundlage eine Eidesformel ausgedacht, die die Reichswehr nicht mehr auf die VERFASSUNG, sondern auf eine Einzelperson ganz im Sinne einer monarchischen Eidesformel verpflichtete. Daß mit dieser Verpflichtung zu „unbedingtem GEHORSAM“ die Soldaten der Wehrmacht einmal in größte Gewissenskonflikte gestürzt werden könnten, haben die beiden Generäle sich in ihrer politischen Unfähigkeit und unpolitischen Überheblichkeit vermutlich nicht vorstellen können. Der heilige Eid war es, der im Krieg Millionen Menschen an Hitler band und der Deutschland viel Leid brachte. Aber das ist eine andere Geschichte.

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